Inhalt |
Stand der Bearbeitung: 23.1.2013
Seite 1: Natürliche Nisthilfe: Pflanzenvielfalt / Wiesen
Seite 2: Begrünung
Seite 3: Fledermauskasten
Seite 4: Florfliegenkasten
Seite 5: Hummelkasten
Seite 6: Insektenhotel
Seite 7: Insektennisthölzer / Insektenniststeine
Seite 8: Lehmwand
Seite 9: Mulch
Seite 10: Ohrwurmtopf
Seite 11: Erde / Sand
Seite 12: Schmetterlingshilfen
Seite 13: Steine als Nisthilfen
Seite 14: Totholz
Seite 15: Trappnester
Seite 16: Verschiedenes
Seite 17: Vogelhäuschen
Seite 18: Wasserstellen
Weitere Nisthilfen
Einige Gartenbewohner
Garten ohne Leben
Eine bessere Umwelt beginnt bei dir selbst - Für Kleingärtner: vom Bundeskleingartengesetz gewollt
Abbildung 1: Strohhaufen, in die Abgrenzung der Terrasse integriert |
Abbildung 2: Gefäße zur Dekoration. Wenn ein kleines bißchen Wasser in den Amphoren steht, verstecken sich darin gern Kröten oder Frösche. Wären die Gefäße mit Holzwolle oder Stroh gefüllt, könnten sich darin Insekten ansiedeln. Fotografiert im Garten des Bundespräsidenten, Schloss Bellevue in Berlin |
Abbildung 3: Nistmaterial für Vögel Das Nistmaterial darf niemals in die Vogelhäuschen gelegt werden. Die Vögel wollen es sich selber suchen. Hier hängt das passende Nistmaterial für ein Spatzennest und das Nest des Gartenrotschwanzes, getrocknetes, hohes Gras aus meinem Garten. Der Gartenrotschwanz besteht aber auch darauf, sein Nest mit einigen trockenen Blätter auszustatten. Diese muss er also finden! |
Abbildung 4: Vogelsandbad In diesem Blumenkasten unter dem Terrassendach hat sich keine Pflanze wohlgefühlt. Die Vögel haben den Kasten zu ihrem Sandbad umfunktioniert. Die Erde wurde durch weichen Sand ersetzt. |
Abbildung 5: Vogelsandbad Die Erde liegt schon jahrelang in dem Eimer. In ihrer Verzweiflung, keine trockenen Erdplätze zu finden, haben Sandbienen diesen für sich entdeckt. Aber im Winter gefällt er auch den Vögeln, und sie haben ihn für sich zum Sandbaden genutzt. |
Abbildung 4: Übersicht über ein Nisthilfenangebot der Industrie, die Cresta Stein- und Naturmauer Oben, von links nach rechts: Fledermausniststein, Insektenniststein (1x senkrecht, 1x quer, Hummelkasten, Trappnest Unten, links: Nischenbrüterhöhle für beispielsweise Spatz und Gartenrotschwanz Unten, rechts: Niststein für Halbhöhlenbewohner wie Hausrotschwanz, Grauschäpper und Bachstelze Über der Wand hängt ein Hornissenkasten Vor der Wand steht eine Igelkuppel Der Boden ist gemulcht. Und auch Totholz findet sich hier. Nicht im Bild: eine Vogeltränke Fotografiert beim Ökolehrpfad des Schöneberger Südgeländes beim Insulaner des Bezirksverbandes Schöneberg-Friedenau |
Abbildung 5: Plakat zur Cresta Stein- und Naturmauer Auf dem Plakat steht im wesentlichen die obige Mauer beschrieben mit dem Hinweis auf ein integriertes Gangsystem. Zusätzlich ist zu lesen: Die Idee für dieses Produkt entstammt einer einzigartigen Kooperation zwischen der Firma (Johann) WINTERMANTEL (Donauechingen), Hersteller von Pflastersteinen und Betonbauteilen, der Firma SCHWEGLER, Spezialist für Vogel-, Insekten- und Kleintierschutz sowie dem Naturschutzbund NABU. Fotografiert beim Ökolehrpfad des Schöneberger Südgeländes beim Insulaner des Bezirksverbandes Schöneberg-Friedenau |
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Abbildung 6: Kreuzspinne |
Abbildung 7: Regenwurm, Garant für humusreichen, also fruchtbaren Boden |
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Abbildung 12: Übersetzt steht auf der Tafel: "Eine bessere Umwelt beginnt bei dir selbst. Auch wir tragen unser Mosaiksteinchen dazu bei. Leolux, 50 Eichen am 20. März 1996 gepflanzt" (Niederländisch-deutsches Wörterbuch) Fotografiert am Infocentrum Groote Heide bei Venlo (Niederlande) |
Abbildung 13: Schautafel: Naturschutz beginnt am Haus und im Garten HAUS- UND GARTENANLAGEN - eine von Menschenhand geschaffene Kulturlandschaft Wohngebäude, Ställe, Scheunen, Gärten, Abfallhaufen, Obstbäume, Kleingewässer - alles lebenswerte Kleinstlebensräume. Dieser bemerkenswerte Abwechslungsreichtum bietet selbst Pflanzen- und Tierarten Siedlungs- und Versteckmöglichkeiten, die wir in einer unveränderten Naturlandschaft nicht entdecken würden. So findet die Schleiereule einen Brutplatz in Scheunen, Mehl- und Rauchschwalbe bauen ihre charakteristischen Nester an Gebäudewände oder in Ställen. Durch die Anbringung künstlicher Nisthilfen lässt sich der Artenreichtum noch erweitern. Mauersegler, Gartenrotschwanz, Kohlmeise und Baumläufer nehmen diese Wohnungen gern an. Erstaunlich ist ebenfalls der vielfältige Artenbestand zugewanderter Insekten. Solitär lebende Bienen und Wespen finden in den Lehmgefachen alter Fachwerkhäuser reichlich Gelegenheit, ihre Brutgänge anzulegen. [s. auch: Seite 7: Insektennisthölzer / Insektenniststeine und Seite 15: Trappnester] So wird Ihr Naturgarten zu einem kleinen Paradies. Es bedarf gar keiner hemmungslosen der Verwilderung; lassen Sie einfach Ihre Giftspritze ruhen. Asphalt, Asbestzement und Beton, Klinkerfassaden und Massentierstallungen wirken nicht sehr einladend auf die Tier- und Pflanzenwelt. Trockenmauern, Stein- und Reisighaufen bieten Igel, Mauswiesel, Schlingnatter und Zauneidechse Sonnenplatz, Jagdmöglichkeit und Unterschlupf. Der Gartenteich dient nicht nur als Tränke, sondern wird von Erdkröte, Bergmolch und Grasfrosch als Laichplatz genutzt. Fotografiert im NABU-Naturschutzhof Nettetal |
Abbildung 14: Für Kleingärtner - Das Bundeskleingartengesetz 1996 wurde noch im Gartenfreund auf das Bundeskleingartengesetz hingewiesen und Beispiele für vom Gesetz gedeckte Kleingärten geliefert: 1. ein naturnaher Garten 2. ein „reiner” Nutzgarten (Gemüsegarten), der nicht gewerblich sein darf 3. das Ideal eines Gartens, wie es heutzutage überwiegend gepflegt wird – ein SO NICHT!-Garten. Neben diesem Bild ist vermerkt, dass diese Unterpächter gegen geltendes Recht verstoßen, was ein Kündigungsgrund ist. Das Bundeskleingartengesetz steht – wie der Mensch – auf zwei Beinen, was die Gartengestaltung betrifft: Gemüse oder Sie halten es mit Einstein und entscheiden sich für Natur. Er fand viele wilde Blumen interessanter und staunenswerter als geschnörkelte Blumenrabatten. Man hat also alle Möglichkeiten der Gartengestaltung; sie ist vom Bundeskleingartengesetz abgedeckt, in dem sogar der Naturschutz groß geschrieben wird. Dort heißt es ausdrücklich in § 3: Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. |
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